
Dätwyler erweitert Portfolio mit komplementärer strategischer Akquisition
Mit dieser strategischen Akquisition wird Dätwyler in einem weiteren attraktiven Bereich für systemkritische Dichtungskomponenten zu einem globalen Marktführer.
Den Erlös der Anleihe nutzt Dätwyler zur Rückzahlung von Bankkrediten, welche das Unternehmen zur Finanzierung der strategisch wichtigen Übernahme des US-Unternehmens QSR (Vollzug am 13. Mai 2022) aufgenommen hatte. Mit QSR wird Dätwyler zum führenden globalen Anbieter von systemkritischen Dichtungslösungen für elektrische Steckverbindungen für diverse Industrien. QSR passt bezüglich Strategie, Kernkompetenzen und Kultur bestens zu Dätwyler und beschleunigt das profitable Wachstum. Durch mehrere Megatrends wie Elektrifizierung, Konnektivität, Internet-der-Dinge und Industrie 4.0 bieten sich für die Dichtungen und Komponenten von QSR in den kommenden Jahren attraktive Wachstumschancen mit einer erwarteten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 9%. Mit fünf Werken und unterstützenden Einheiten in den USA, Mexiko und China sowie rund 1’250 Mitarbeitenden erwirtschaftete QSR 2021 einen Umsatz von USD 164 Mio.
Mit dieser strategischen Akquisition wird Dätwyler in einem weiteren attraktiven Bereich für systemkritische Dichtungskomponenten zu einem globalen Marktführer.
Head of Corporate Communications & Investor Relations
guido.unternaehrer@datwyler.comDiese Pressmitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an US-amerikanische Personen (einschliesslich juristischer Personen) sowie an Medien mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoss gegen US-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Diese Obligationenanleihe wird ausserhalb der Schweiz nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Diese Pressemitteilung dient lediglich der Information und ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren; sie gilt weder als Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a/1156 des Schweizerischen Obligationenrechts noch als Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange.