Nach dem Börsengang 1986 hatte sich der Anteil von Peter und Max Dätwyler auf rund 50% des Kapitals und knapp 80% der Stimmen reduziert. Diesen Eigentumsanteil an der Unternehmensgruppe brachten sie ohne Entschädigung in die durch sie gegründete Pema Holding AG ein (PeMa = Peter und Max). Diesen Vermögenswert und die damit einhergehenden Stimmrechte kontrolliert heute der Verwaltungsrat der Dätwyler Holding AG treuhänderisch und ohne wirtschaftliche Berechtigung. Er tut dies über die von den Brüdern Dätwyler 1990 ebenfalls gegründete Dätwyler Führungs AG.
Die Verwaltungsräte der Dätwyler Holding AG sind zugleich Verwaltungsräte der Pema Holding AG und besitzen das Aktienkapital der Dätwyler Führungs AG von CHF 0.1 Mio. zu gleichen Teilen. Ein Aktionärsbindungsvertrag stellt sicher, dass austretende Verwaltungsräte ihre Aktien der Dätwyler Führungs AG zum Nominalwert und ohne finanziellen Gewinn an ihre Nachfolger weitergeben. Die Verwaltungsräte haben auch keinen Anspruch auf die Dividendenzahlungen der Dätwyler Holding AG. Diese verbleiben in der Pema Holding AG und können wieder in die Dätwyler Holding AG investiert werden.
Sicherstellung der langfristigen
Unabhängigkeit des Unternehmens
Gemäss Aktionärsbindungsvertrag darf die Pema Holding AG nur in die Dätwyler Gruppe und in von ihr abgespaltene Firmen investieren und hat daher keinen Interessenkonflikt mit anderen Beteiligungen. Der Verkauf der Mehrheit der Stimmen kann nur durch eine Stimmenmehrheit beschlossen werden. Und auch dies nur, sofern die Dätwyler Holding AG als selbstständiger Konzern nicht mehr wirtschaftlich erfolgreich weitergeführt werden könnte.
In diesem Fall müssten die Dätwyler Führungs AG und die Pema Holding AG liquidiert und der Erlös müsste der Dätwyler Stiftung überwiesen werden. Die Pema Holding AG ist vergleichbar mit einer Unternehmerfamilie, welche eine Kapital- und Stimmenmehrheit an einer börsennotierten Gesellschaft hält.
Durch die im Aktionärsbindungsvertrag festgelegte Beschränkung auf die Dätwyler Holding AG ermöglicht die Pema Holding AG einen Managementansatz, welcher der langfristigen Wertschöpfung verpflichtet ist.
Die Vertreter der Publikumsaktionäre im Verwaltungsrat der Dätwyler Holding AG sind nicht Mitglied der Verwaltungsräte der Pema Holding AG und der Dätwyler Führungs AG. Diese Nachfolgeregelung der Familie Dätwyler erfolgte 1990 unter Verzicht auf wesentliche Vermögenswerte und ist einzigartig.